Verwaltungsgerichtshof
23.11.1987
87/10/0010
Paragraph 8, Absatz 5 und Paragraph eins, Krnt LSchG reichen nicht als Rechtsgrundlage für einen Auftrag aus, der es verbietet, Eingriffe am Nachwuchs des Baumbestandes vorzunehmen.
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100010.X09