Verwaltungsgerichtshof
26.05.1988
87/09/0317
GRS wie 86/07/0065 E 21. Oktober 1986 RS 10
Es ist nicht Aufgabe der Behörden, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen. Auch eine Beratung von Verfahrensparteien oder anderen Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde.
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090317.X02