Verwaltungsgerichtshof
21.01.1988
87/09/0247
GRS wie 87/09/0190 E 25. November 1987 RS 8
Der Begriff "erheblich" iSd Paragraph 87, Absatz eins, BDG 1979 gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er wie andere ähnliche Begriffe, zB häufig, zahlreich, regelmäßig, einstweilig, eine Sinnermittlung im Wege der Auslegung im Einzelfall.