Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1988

Geschäftszahl

87/09/0247

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinnermittlung im Wege der Auslegung im Einzelfall.