Verwaltungsgerichtshof
21.01.1988
87/09/0247
GRS wie 87/09/0190 E 25. November 1987 RS 4
Bei der ein Gesamt(wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um einen durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung.