Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1988

Geschäftszahl

87/09/0247

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0190 E 25. November 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der ein Gesamt(wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um einen durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung.