Verwaltungsgerichtshof
25.11.1987
87/09/0190
Die Richtigkeit der Leistungsfeststellung kann nicht an der Selbsteinschätzung des Beamten gemessen werden. (Hinweis auf E 6.10.1982, 82/09/0073 und 27.10.1982, 82/09/0090)
(hier: Lehrer)