Verwaltungsgerichtshof
25.11.1987
87/09/0190
Guter bis sehr guter Arbeitserfolg, sehr engagierte Arbeit, ausgeprägte Höflichkeit, stetige Pünktlichkeit und Verlässlichkeit stellen Merkmale dar, die von jedem sonstigen Lehrer im Rahmen seiner normalen Dienstleistung zu erwarten sind und allein nicht ausreichen, seine Leistungen ERHEBLICH über den Durchschnitt hervorzuheben.