Verwaltungsgerichtshof
08.09.1987
87/09/0124
GRS wie 2241/51 E 27. Oktober 1953 VwSlg 3159 A/1953 RS 2
Für die Begründung des Anspruches auf Kriegsopferversorgung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.