Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1987

Geschäftszahl

87/09/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0034 E 2. Juli 1987 VwSlg 12506 A/1987; RS 2

Stammrechtssatz

Die Partei des Verwaltungsverfahrens hat einen Anspruch darauf, die konkreten Gründe für die Versagung der Bewilligung zu erfahren; denn nur dann kann sie ihre Rechte bzw ihren Anspruch sachgemäß verteidigen bzw verfolgen. (Hinweis auf E 26.2.1987, 86/09/0095)