Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1988

Geschäftszahl

87/08/0270

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0304/67 E 31. Oktober 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Das bestimmte Begehren, welches auch eine Säumnisbeschwerde zu enthalten hat, darf nicht über das vom Bf im Verwaltungsverfahren gestellte Sachbegehren hinausgehen.