Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1988

Geschäftszahl

87/08/0242

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0073 B 12. April 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Gemeinde muß in gleicher Weise wie etwa eine Rechtsanwaltskanzlei Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation erfüllen (Fehlstempelung, Einlaufstelle übernahm Post und legte sie ungeöffnet dem Bürgermeister vor, Stempelung erst nach Rückgabe an Einlaufstelle).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080242.X07