Verwaltungsgerichtshof
12.02.1988
87/08/0090
Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu beeinflussen vermag (Hinweis auf E 8.5.1987, 86/08/0069).