Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1988

Geschäftszahl

87/08/0090

Rechtssatz

Der Arbeitslose ist auch dann zur Meldung einer Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet, wenn das Arbeitsamt von Amts wegen eine solche Änderung (hier: Erhöhung des Hausbesorgerentgelts) ermitteln könnte. Das Arbeitsamt ist zu derartigen amtswegigen Ermittlungen nicht verpflichtet.