Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1987

Geschäftszahl

87/08/0057

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anknüpfungskriterien des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, GSVG nicht entstanden sind.