Verwaltungsgerichtshof
25.02.1988
87/08/0040
GRS wie 87/18/0086 E 23. Dezember 1987 RS 5
Durch einen neuerlichen Abspruch über dieselbe Sache, ohne Gefahr einer zweimaligen Vollstreckung, werden Rechte der Partei nicht verletzt (hier: Wiederholung eines Entfernungsauftrages nach Paragraph 100, Absatz 4, StVO).