Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1991

Geschäftszahl

87/07/0128

Rechtssatz

Um aus dem Titel des Grundeigentums eine nach dem WRG relevante Beeinträchtigung geltend machen zu können, müßte diese einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums zum Gegenstand haben (Hinweis E 16.3.1978, 1499, 1500/77).