Verwaltungsgerichtshof
07.05.1991
87/07/0128
Um aus dem Titel des Grundeigentums eine nach dem WRG relevante Beeinträchtigung geltend machen zu können, müßte diese einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums zum Gegenstand haben (Hinweis E 16.3.1978, 1499, 1500/77).