Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1987

Geschäftszahl

87/07/0091

Rechtssatz

Voraussetzung für die Verwirklichung des Erlöschenstatbestandes des Paragraph 27, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 ist lediglich, dass der Wasserberechtigte den Verzicht der Wasserrechtsbehörde zur Kenntnis gebracht hat.