Verwaltungsgerichtshof
08.10.1987
87/07/0091
Voraussetzung für die Verwirklichung des Erlöschenstatbestandes des Paragraph 27, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 ist lediglich, dass der Wasserberechtigte den Verzicht der Wasserrechtsbehörde zur Kenntnis gebracht hat.