Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1988

Geschäftszahl

87/07/0044

Rechtssatz

Für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Verfahrenspartei ist es nicht maßgebend, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurden (Hinweis auf E vom 25.2.1988, 83/07/0228).