Verwaltungsgerichtshof
15.03.1988
87/07/0044
Für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Verfahrenspartei ist es nicht maßgebend, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurden (Hinweis auf E vom 25.2.1988, 83/07/0228).