Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1987

Geschäftszahl

87/07/0013

Rechtssatz

Für die Anordnung von Schutzbestimmungen nach Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 ist es nicht gesetzliche Voraussetzung, dass die zu schützende Wasserversorgungsanlage einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf.