Verwaltungsgerichtshof
19.05.1987
87/07/0013
Nutzungsbefugnisse nach Paragraph 5, Absatz 2, WRG 1959 müssen nicht auf dem Eigentum am Grund auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern können auch auf andere Privatrechtstitel, die durch Rechtsgeschäft über ein Privatgewässer begründet werden, (hier: Dienstbarkeit) gestützt sein. (Hinweis auf E 5.4.1976, 1611/75).