Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1987

Geschäftszahl

87/07/0013

Rechtssatz

Nutzungsbefugnisse nach Paragraph 5, Absatz 2, WRG 1959 müssen nicht auf dem Eigentum am Grund auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern können auch auf andere Privatrechtstitel, die durch Rechtsgeschäft über ein Privatgewässer begründet werden, (hier: Dienstbarkeit) gestützt sein. (Hinweis auf E 5.4.1976, 1611/75).