Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1987

Geschäftszahl

87/06/0077

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

AW 87/06/0026

Rechtssatz

Ändert sich im Erdgeschoss sowie in den beiden Obergeschossen am Äußeren des Altbestandes überhaupt nichts, wird lediglich ein Dachgeschoss zusätzlich aufgesetzt und erhält das Dach unter gleichzeitiger Anhebung eine andere Form, so ist die Bauführung als Umbau iSd Paragraph 3, Absatz 7, in Verbindung mit einem Zubau (Aufbau) iSd Paragraph 3, Absatz 6, TBO zu bezeichnen und nicht als Neubau.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X08