Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1987

Geschäftszahl

87/06/0077

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

AW 87/06/0026

Rechtssatz

Da der Nachbar keinen Rechtsanspruch auf Vollständigkeit der Planunterlagen besitzt können geringfügige Mängel in den Bauplänen keine Beeinträchtigung der Nachbarn bedeuten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X03