Verwaltungsgerichtshof
10.12.1987
87/06/0077
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
AW 87/06/0026
Verfahrensschritte, die zumindest zu einer teilweisen Einigung zwischen den Parteien (hier: Bauwerber und beschwerdeführender Nachbar) geführt haben, heben die Pflicht der Baubehörde 1. Instanz nicht auf, in formeller Hinsicht auch das Parteiengehör zu einem zwischenzeitlich geänderten Rechtslage zu gewähren.
ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X02