Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1987

Geschäftszahl

87/06/0077

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

AW 87/06/0026

Rechtssatz

Verfahrensschritte, die zumindest zu einer teilweisen Einigung zwischen den Parteien (hier: Bauwerber und beschwerdeführender Nachbar) geführt haben, heben die Pflicht der Baubehörde 1. Instanz nicht auf, in formeller Hinsicht auch das Parteiengehör zu einem zwischenzeitlich geänderten Rechtslage zu gewähren.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060077.X02