Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1989

Geschäftszahl

87/06/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/06/0076 E 15. Mai 1986 VwSlg 12143 A/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Es besteht kein subjektiv öffentliches Nachbarrecht darauf, dass die öffentliche Verkehrsfläche der beabsichtigten Verwendung des auf dem Baugrundstück zu errichtenden Gebäudes entspricht (Hinweis E 26.4.1984, 82/06/0110).