Verwaltungsgerichtshof
15.12.1987
87/05/0148
Paragraph 87, NÖ BauO gewährt zwar einen gewissen Immissionsschutz, bei der Errichtung einer Kleingarage entlang einer Verkehrsfläche kann aber eine Verletzung dieser gesetzlichen Reglung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.