Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1987

Geschäftszahl

87/05/0148

Rechtssatz

Paragraph 87, NÖ BauO gewährt zwar einen gewissen Immissionsschutz, bei der Errichtung einer Kleingarage entlang einer Verkehrsfläche kann aber eine Verletzung dieser gesetzlichen Reglung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.