Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1987

Geschäftszahl

87/05/0148

Rechtssatz

Handelt es sich nicht um die Einhaltung eines seitlichen Bauwiches, sondern um die Frage, ob eine Kleingarage "im Vorgarten" errichtet werden darf, so kommt Paragraph 87, Absatz 2, Ziffer 3, NÖ BauO nicht zur Anwendung.