Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1987

Geschäftszahl

87/05/0046

Rechtssatz

Der Spruch eines Bescheides über die Einstellung der Bauarbeiten (Einstellungsverfügung iSd Paragraph 28, der Kärntner Bauordnung) hat nicht die ausdrückliche Feststellung zu enthalten, in welchem Rahmen ein Vorhaben ohne Baubewilligung oder abweichend davon ausgeführt worden ist. Wohl muss aber in der Begründung eines solchen Einstellungsbescheides dargetan werden, welcher Grund zu einer Beanstandung iSd Paragraph 27, leg cit gegeben ist.