Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1987

Geschäftszahl

87/05/0040

Rechtssatz

Die Berichtigung eines Bescheides iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG 1950 hat zur Folge, dass der Berichtigungsbescheid insoweit an die Stelle des berichtigten Bescheides tritt, als sein Inhalt reicht.