Die prozessualen Rechte des Nachbarn können nicht weiter gehen als seine materiellen Rechte. (Hinweis auf E vom 10.10.1978, 0319/77, Vw Slg 9649 A/1978)Die prozessualen Rechte des Nachbarn können nicht weiter gehen als seine materiellen Rechte. (Hinweis auf E vom 10.10.1978, 0319/77, römisch fünf w Slg 9649 A/1978)