Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1987

Geschäftszahl

87/05/0031

Rechtssatz

Wer ein subjektiv-öffentliches Recht auf Schutz vor Immissionen aus einem benachbarten Bauvorhaben nicht hat, wird durch ein unvollständiges Gutachten zu diesen Immissionen in seinen Rechten nicht verletzt. In der Unterlassung des Parteiengehörs zu einem solchen Gutachten kann kein eklatanter Verfahrensmangel erblickt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050031.X05