Verwaltungsgerichtshof
15.12.1987
87/04/0217
GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1
Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen Angaben in der Beschwerde an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens noch vor Einleitung des Vorverfahrens ist im Gesetz nicht vorgeschrieben.