Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1989

Geschäftszahl

87/04/0201

Rechtssatz

Zur Abwehr gesundheitsgefährdender Immissionen ist die Vorschreibung geeigneter Auflagen ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Zumutbarkeit zulässig. (Hinweis auf E vom 5.5.1987, 86/04/0191)