Verwaltungsgerichtshof
23.05.1989
87/04/0201
Zur Abwehr gesundheitsgefährdender Immissionen ist die Vorschreibung geeigneter Auflagen ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Zumutbarkeit zulässig. (Hinweis auf E vom 5.5.1987, 86/04/0191)