Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/04/0121

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1648/72 E 17. November 1972 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Entlastungsbeweis iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG wird nicht durch den Hinweis erbracht, dass die Behörde in anderen Fällen das strafbare Verhalten toleriert habe (hier: nachträgliche Meldung nicht genehmigter Abschüsse - Paragraph 99, Absatz eins, Stmk JagdG).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040121.X00