Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1988

Geschäftszahl

87/04/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3069/79 E 26. Juni 1981 RS 5

Stammrechtssatz

Der Tatbestand der Ziffer 3, erfaßt auch den Fall, daß eine vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 errichtete Betriebsanlage, die nach der GewO 1859 genehmigungspflichtig war und nach der GewO 1973 genehmigungspflichtig ist ohne Genehmigung betrieben wird.