Verwaltungsgerichtshof
27.03.1990
87/04/0091
GRS wie 2805/77 E 22. Februar 1979 RS 2
Das für die Beurteilung der Rechtsstellung als Nachbar maßgebende räumliche Naheverhältnis wird - auch dann, wenn die Behörde einen Probebetrieb anordnet, - durch den MÖGLICHEN Immissionsbereich bestimmt.