Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1988

Geschäftszahl

87/04/0074

Rechtssatz

Nicht die - einzelnen - "Maschinen und Geräte; vergleiche Paragraph 74, Absatz 2, GewO) bilden den Gegenstand der beh Bewilligung, sondern die - als Einheit zu sehende - gewerbliche Betriebsanlage vergleiche Paragraph 74, Absatz eins, GewO).