Verwaltungsgerichtshof
22.03.1988
87/04/0074
Nicht die - einzelnen - "Maschinen und Geräte; vergleiche Paragraph 74, Absatz 2, GewO) bilden den Gegenstand der beh Bewilligung, sondern die - als Einheit zu sehende - gewerbliche Betriebsanlage vergleiche Paragraph 74, Absatz eins, GewO).