Die Aussage zweier Zeugen, die gemeinschaftlich vernommen und deren Aussage "als eine" protokolliert worden ist, kommt im Hinblick auf die Bestimmung des § 46 AVG als Beweismittel in Betracht.Die Aussage zweier Zeugen, die gemeinschaftlich vernommen und deren Aussage "als eine" protokolliert worden ist, kommt im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 46, AVG als Beweismittel in Betracht.