Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1987

Geschäftszahl

87/04/0028

Rechtssatz

Der bloße Umstand des "Zufließens eines wirtschaftlichen Vorteils" indiziert nicht schlechthin das Vorliegen des "Tatbestandsmerkmales eines unternehmerischen Risikos" auf Seiten der Partei. (Hinweis auf E vom 2.3.1977, 1180/76, VwSlg 9263 A/1977)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040028.X03