Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1988

Geschäftszahl

87/03/0199

Rechtssatz

Ausführungen über die Bedeutsamkeit der Begriffe "Rotwildkerngebiet" und "Dünnzone" und "Randgebiet" für eine Entscheidung betreffend die Genehmigung einer Rotwildfütterung.