Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1988

Geschäftszahl

87/03/0199

Rechtssatz

Die Fragen, in welchem Ausmaß eine Fütterungsanlage von dem in einem Revier stehenden Rotwild in winterlichen Notzeiten angenommen wird und ob die vorhandene natürliche Äsung ausreicht, um dem Wild auch in winterlichen Notzeiten ein genügendes Nahrungsangebot zu verschaffen, können nur von einem Sachverständigen beantwortet werden.