Verwaltungsgerichtshof
21.10.1987
87/03/0175
GRS wie 1628/52 E 18. November 1953 VwSlg 3201 A/1953 RS 2
Die Behörde ist nicht berechtigt, durch einen auf Paragraph 76, Absatz eins, AVG gestützten Bescheid die Partei zur Tragung der Kosten zu verpflichten, die ihr selbst nicht erwachsen sind. (Hier: Auftrag zur direkten Zahlung an einen von der Behörde bestellten Sachverständigen.)