Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1987

Geschäftszahl

87/03/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1628/52 E 18. November 1953 VwSlg 3201 A/1953 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde ist nicht berechtigt, durch einen auf Paragraph 76, Absatz eins, AVG gestützten Bescheid die Partei zur Tragung der Kosten zu verpflichten, die ihr selbst nicht erwachsen sind. (Hier: Auftrag zur direkten Zahlung an einen von der Behörde bestellten Sachverständigen.)