Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1987

Geschäftszahl

87/03/0112

Rechtssatz

Eine Bestrafung wegen vorschriftswidrigen Haltens oder Parkens eines Fahrzeuges ist nicht deshalb rechtswidrig, weil nicht gegen alle Lenker vorschriftswidrig abgestellter Fahrzeuge eingeschritten worden ist.