Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1987

Geschäftszahl

87/03/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0319/73 E 19. Dezember 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten (Hinweis E 21.3.1962, 2310/61).