Verwaltungsgerichtshof
23.09.1987
87/03/0108
GRS wie 81/03/0295 E 8. September 1982 RS 3
Erwächst beiden belangten Behörden (LH, Lreg - durch das Amt der Lreg) der Vorlagenaufwand nur EINMAL, so ist jeweils nur die Hälfte des beantragten Kostenersatzes zuzusprechen. (Hinweis auf E vom 24.3.1982, 81/03/0137)