Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1987

Geschäftszahl

87/03/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0295 E 8. September 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Erwächst beiden belangten Behörden (LH, Lreg - durch das Amt der Lreg) der Vorlagenaufwand nur EINMAL, so ist jeweils nur die Hälfte des beantragten Kostenersatzes zuzusprechen. (Hinweis auf E vom 24.3.1982, 81/03/0137)