Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1987

Geschäftszahl

87/03/0108

Rechtssatz

Ein Kfz-Lenker muss auch ohne ausdrückliche Belehrung durch Straßenaufsichtsorgane mit den einschlägigen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen vertraut sein.