Verwaltungsgerichtshof
23.03.1988
87/03/0096
GRS wie 87/03/0013 E 13. Jänner 1988 RS 2
Selbst wenn ein eine Verurteilung nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO aussprechendes Straferkenntnis offen lässt, ob der Blutalkoholwert des Betroffenen 0,8 %o erreicht hat oder nicht, so kann darin keine Rechtswidrigkeit gelegen sein. (Hinweis auf E vom 18.2.1987, 86/03/0186)