Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1987

Geschäftszahl

87/03/0062

Rechtssatz

Erhebt jemand gegen einen Bescheid, mit dem seine Sachanträge in erster Instanz mangels Parteistellung zurückgewiesen wurden, Berufung, kommt ihm zur Klärung seiner Parteistellung jedenfalls Parteistellung zu. Den Gegenstand des Berufungsverfahrens bildet die Frage, ob die Zurückweisung durch die Vorinstanz zu Recht erfolgte. Über diese Frage hat die Berufungsbehörde meritorisch abzusprechen. Mit der Zurückweisung dieser Berufung belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030062.X04