Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1987

Geschäftszahl

87/03/0062

Rechtssatz

Die Verminderung des Wildstandes darf nicht von der vorherigen Erfüllung des Pflichtabschusses abhängig gemacht werden und ist an eine Erfüllungsfrist zu binden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030062.X03