Verwaltungsgerichtshof
23.03.1988
87/03/0061
Ausführungen über die Schlüssigkeit eines Alkoholisierung feststellenden Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen auf der Grundlage des Ergebnisses der klinischen Untersuchung, bei der prompte Pupillenreaktion, sichere Koordinationsproben und positiver Drehnystagmus von 15 Sekunden festgestellt wurden, und des Ergebnisses der Blutalkoholbestimmung (2,5 %o).