Verwaltungsgerichtshof
23.03.1988
87/03/0055
Ein Formblatt "Evidenz/Strafkartei" unter der Bezeichnung "Fa. Josef H.", in dem als verletzte Verwaltungsvorschriften lediglich "StVO" und "KFG" angeführt sind, lässt nicht erkennen, ob es sich um die Strafkartei betreffend Josef H. handelt, und wenn ja, ob eine im Hinblick auf eine Übertretung des Paragraph 101, Absatz eins, Litera a, KFG einschlägige Vorstrafe vorliegt.
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030055.X04