Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1988

Geschäftszahl

87/03/0055

Rechtssatz

Ein Formblatt "Evidenz/Strafkartei" unter der Bezeichnung "Fa. Josef H.", in dem als verletzte Verwaltungsvorschriften lediglich "StVO" und "KFG" angeführt sind, lässt nicht erkennen, ob es sich um die Strafkartei betreffend Josef H. handelt, und wenn ja, ob eine im Hinblick auf eine Übertretung des Paragraph 101, Absatz eins, Litera a, KFG einschlägige Vorstrafe vorliegt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030055.X04